Impressum / AGB

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG
Fir­ma Green Speed Don­key
Inhab­er: Frank Kandzia
D‑77654 Offen­burg
Aenne Bur­da Allee 8
Tele­fon: +49 781 967 159 64
E‑Mail: 
www.green-speed-donkey.de
Umsatzs­teuer-Iden­ti­fika­tion­snum­mer gemäß § 27 a Umsatzs­teuerge­setz: DE333028359

Haf­tung  für Inhalte:
Als Dien­stean­bi­eter sind wir gemäß § 7 Abs.1 TMG für eigene Inhalte auf diesen Seit­en nach den all­ge­meinen Geset­zen ver­ant­wortlich. Nach §§ 8 bis 10 TMG sind wir als Dien­stean­bi­eter jedoch nicht verpflichtet, über­mit­telte oder gespe­icherte fremde Infor­ma­tio­nen zu überwachen oder nach Umstän­den zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hin­weisen. Verpflich­tun­gen zur Ent­fer­nung oder Sper­rung der Nutzung von Infor­ma­tio­nen nach den all­ge­meinen Geset­zen bleiben hier­von unberührt. Eine dies­bezügliche Haf­tung ist jedoch erst ab dem Zeit­punkt der Ken­nt­nis ein­er konkreten Rechtsver­let­zung möglich. Bei Bekan­ntwer­den von entsprechen­den Rechtsver­let­zun­gen wer­den wir diese Inhalte umge­hend entfernen.

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Unser Ange­bot enthält Links zu exter­nen Web­seit­en Drit­ter, auf deren Inhalte wir keinen Ein­fluss haben. Deshalb kön­nen wir für diese frem­den Inhalte auch keine Gewähr übernehmen. Für die Inhalte der ver­link­ten Seit­en ist stets der jew­eilige Anbi­eter oder Betreiber der Seit­en ver­ant­wortlich. Die ver­link­ten Seit­en wur­den zum Zeit­punkt der Ver­linkung auf mögliche Rechtsver­stöße über­prüft. Rechtswidrige Inhalte waren zum Zeit­punkt der Ver­linkung nicht erkennbar. Eine per­ma­nente inhaltliche Kon­trolle der ver­link­ten Seit­en ist jedoch ohne konkrete Anhalt­spunk­te ein­er Rechtsver­let­zung nicht zumut­bar. Bei Bekan­ntwer­den von Rechtsver­let­zun­gen wer­den wir der­ar­tige Links umge­hend entfernen.

Urhe­ber­recht:
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (01.09.2020)

Para­graph 1: Geltungsbereich

  1. Die Nach­fol­gen­den All­ge­meinen Geschäfts­be­din­gun­gen gel­ten für alle Aufträge, Ange­bote, Liefer­un­gen und Leis­tun­gen von Frank Kandzia, Fahrrad­kuri­er, Fahrrad­trans­port, Fahrrad mit Anhänger Trans­port Offen­burg, nach­fol­gend Green Speed Don­key genan­nt, sofern nicht aus­drück­lich abwe­ichende Regelun­gen getrof­fen wer­den. 
  2. Die All­ge­meinen Geschäfts­be­din­gun­gen der Green Speed Don­key wer­den im Fol­gen­den kurz AGB bezeichnet.
  3. Die AGB regeln die Rechte und Pflicht­en der Green Speed Don­key und den Auf­tragge­bern bei Einze­laufträ­gen. Nicht unter diese Regelung fall­en Dauer und Spezialaufträge.
  4. Die Rechte und Pflicht­en von Dauer und Spezialaufträ­gen wer­den bilat­er­al ver­traglich geregelt und sind nicht Gegen­stand dieser AGB.

Para­graph 2: Leistungen

  1. Green Speed Don­key übern­immt den Trans­port von Kuri­ersendun­gen, Klein­trans­porten, Abho­l­arten, Liefer­fahrten und damit im Zusam­men­hang ste­hende Dien­stleis­tun­gen. Diese unter­liegen dem Han­dels­ge­set­zbuch HGB in der jew­eils gel­tenden Fas­sung sofern nicht im Fol­gen­den abwe­ichende Regelun­gen getrof­fen werden.
  2. Die Beförderung erfol­gt durch Green Speed Don­key oder deren ständig oder zeitlich Angestellte. Die Green Speed Don­key ist berechtigt Trans­portaufträge auch an andere Fracht­führer, Kuriere oder Unternehmen zu ver­mit­teln. Die Green Speed Don­key stellt bei Ver­mit­tlung von Aufträ­gen sich­er, das die Durch­führung des Trans­portes auf Grund­lage des HGB und dieser AGB erfolgt.
  3. Trans­portiert wer­den Güter aller Art durch Fahrräder, Las­ten­räder, Las­te­nan­hänger und ähn­liche Fahrzeuge, wenn es für den Trans­port nicht ein­er geson­derten Genehmi­gung bedarf, wenn der Trans­port der Güter wegen des Zus­tandes der Güter nicht mit beson­deren Gefahren ver­bun­den ist und/oder wenn das Frachtgut wegen der Größe und/oder des Gewichts in den vorge­se­henen Fahrzeu­gen üblicher­weise trans­portiert wer­den kann.
  4. Die Über­nahme und Aus­führung eines Auf­trages erfol­gt, sobald die Verkehrssi­t­u­a­tion und Dis­po­si­tion der jew­eili­gen Trans­port­mit­tel es erlauben Die vere­in­barten Liefer­fris­ten begin­nen mit dem Zeit­punkt der Ent­ge­gen­nahme der Sendung. Green Speed Don­key ist bemüht die vere­in­barten Liefer­fris­ten einzuhal­ten, gewährleis­tet für diese jedoch keine Garantie. Green Speed Don­key haftet nicht für Fol­gekosten, Schä­den, Betrieb­sun­fälle oder der­gle­ichen, welche durch eine ver­spätete Zustel­lung entste­ht.           

Para­graph 3: Pflicht­en des Auftraggebers

  1. Der Auf­tragge­ber hat bei Auf­tragserteilung klar und ein­deutig den Ort der Abhol­ung, den Empfänger und die Liefer­adresse der Sendung zu benen­nen. 
  2. Die Sendun­gen sind voll­ständig und les­bar zu adressieren, sowie gegebe­nen­falls als beson­ders zu behan­del­ndes Trans­portgut zu kennzeichnen
  3. Die zu trans­portieren­den Sendun­gen sind in ein­er für den Trans­port geeigneten Ver­pack­ung zu übergeben. Aufträge für unver­pack­te, ungeeignete oder nicht sachgerecht ver­pack­te Sendun­gen kön­nen abgewiesen wer­den. Dies gilt ins­beson­dere für zer­brech­liche Ware und klas­si­fizierte Gefahrgüter.
  4. Green Speed Don­key übern­immt für den Inhalt der einzel­nen Sendun­gen kein­er­lei Ver­ant­wor­tung. Die Ver­ant­wor­tung und das Risiko sämtlich­er Fol­gen, die aus dem Ver­sand unzuläs­siger Güter erfol­gen, auch nach anderen Bes­tim­mungen als dieser AGB, trägt allein der Absender.
  5. Soweit der Auf­tragge­ber nicht Aus­drück­lich eine per­sön­liche Aushändi­gung an den Empfänger fordert, kön­nen alle Sendun­gen auch anderen Per­so­n­en aus­ge­händigt wer­den, die unter der Empfänger­adresse angetrof­fen wer­den. Briefkas­ten­zustel­lung ist nur nach Rück­sprache oder auf aus­drück­lichen Wun­sch des Auf­tragge­ber möglich.
  6. Ich eine Sendung zunächst nicht zustell­bar, so hat Green Speed Don­key sich vom Auf­tragge­ber neue Weisun­gen einzu­holen. Kön­nen entsprechende Weisun­gen nicht in ein­er angemesse­nen Zeit einge­holt wer­den oder kann die Sendung im Sinne des vorste­hend aufge­führten Ver­fahren nicht abgeliefert wer­den (z.B. Annah­mev­er­weigerung, falsche Liefer­adresse, oder andere Gründe) so wird, wenn nicht aus­drück­lich etwas anderes vere­in­bart ist, die Sendung auf kosten des Auf­tragge­bers, gemäß der gülti­gen Preis­liste auf der Home­page, an den Versender zurück geliefert.
  7. Eine Kündi­gung des Beförderungsver­trages durch den Absender nach Über­gabe / Über­nahme der Sendung gemäß Para­graph 415 HGB ist ausgeschlossen.
  8. Der Empfänger kann nach Erhalt der Sendung und vor dem Quit­tieren der Emp­fangs­bestä­ti­gung die Sendung auf allfäl­lige durch den Trans­port ent­standene Schä­den prüfen. Diese sind unverzüglich fotografisch festzuhal­ten und Green Speed Don­key schriftlich anzuzeigen.
  9. Für Sendun­gen von und nach Frankre­ich ist der Auf­tragge­ber für sämtliche Zoll­for­mal­itäten und die Ein­hal­tung der geset­zlichen Vor­gaben, sowohl für die franzö­sis­chen wie für die deutschen im Zusam­men­hang mit Ein und Aus­fuhr von Waren ver­ant­wortlich. Es wer­den nur Sendun­gen ohne Waren­wert trans­portiert. Für Waren die beim Zoll angemeldet wer­den müssen, ist eine Pro­for­marech­nung beizule­gen. Für diesen Vor­gang wird ein Umwege Zuschlag erhoben.  

Para­graph 4: Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Das Beförderungsent­gelt richtet sich, soweit nicht im Einzelfall anders vere­in­bart, nach der jew­eili­gen Preis­liste, für B2B, B2C, oder Pri­vat, von Green Speed Donkey.
  2. Wir akzep­tieren die Online-Zahlung über unser Web Auf­trags­for­mu­lar. Für regelmäßige oder Dauer­aufträge stellen wir gern eine monatlich Sam­mel­rech­nung aus. In eini­gen drin­gen­den Fällen auch Barzahlung bei Annahme oder Abgabe der Sendung.
  3. Auf­tragge­ber die monatlich Sam­mel­rech­nung mit geschäft­süblichem Zahlungsziel erhal­ten, kön­nen diese per Über­weisung begle­ichen. Auf Wun­sch zieht Green Speed Don­key den Rech­nungs­be­trag per Lastschrift von einem Girokon­to des Auf­tragge­bers ein.
  4. Hat ein Auf­tragge­ber Ein­wen­dun­gen gegen eine Rech­nung von Green Speed Don­key, so sind diese inner­halb von 14 Tagen nach erhalt der Rech­nung schriftlich gel­tend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist gel­ten Rech­nun­gen von Green Speed Don­key als anerkannt.
  5. Gerät ein Auf­tragge­ber in Zahlungsverzug und erfol­gt die Zahlung auch nach erst­ma­liger Mah­nung nicht, so wird Green Speed Don­key für die zweite Mah­nung eine Mah­nge­bühr in Höhe von 5 Euro, für die dritte Mah­nung eine Mah­nge­bühr von 10 Euro fordern. Weit­er­hin wird Green Speed Don­key Verzugszin­sen im Rah­men der geset­zlichen Bes­tim­mungen ein­fordern. Ein eventuell zuge­s­tanden­er Zugang zur Bestell und Auf­tragssoft­ware LoboSoft wird entzogen.

Para­graph 5: Haf­tung / Versicherung

  1. Green Speed Don­key haftet für die ord­nungs­gemäße Durch­führung des Kuri­er oder Trans­portauf­trages im Rah­men der all­ge­meinen Geschäfts­be­din­gun­gen. Bei Verlust,Teilverlust oder Beschädi­gung des Trans­portgutes zwis­chen Abhol­ung und Abliefer­ung haftet Green Speed Don­key bis zu ein­er Höhe von 10.000 Euro pro Schadenereig­nis. Green Speed Don­key übern­immt keine Haf­tung für dieb­stahl und raubge­fährdete Güter, wie z.B. Spir­i­tu­osen, Tabak­waren, Unter­hal­tungse­lek­tron­ik, Telekom­mu­nika­tion­s­geräte, EDV Geräte und Zube­hör, optis­che Geräte (z.B. Dig­italk­a­m­eras), jew­eils mit einem Waren­wert über 25.000 Euro je Sendung und über 50.000 Euro je Reise oder Lastzug, Gemälde, Skulp­turen und son­stige Kun­st­ge­gen­stände mit einem Einzel­w­ert über 1.500 Euro, Edel­met­alle, Juwe­len, Edel­steine, Zahlungsmit­tel, Val­oren, Wert­pa­piere, Brief­marken, Doku­mente, Urkun­den, radioak­tive Stoffe, lebende Tiere, Kraft­fahrzeuge, Umzugsgut, unver­pack­te Möbel oder Güter, die in Kühlfahrzeu­gen oder als Son­der­trans­porte gemäß den Para­graphen 22, 29 STVO befördert werden.
  2. Weit­erge­hende Ansprüche gegen Green Speed Don­key , gle­ich aus welchem Rechts­grunde, sind aus­geschlossen. Für Folgeschä­den wird nicht gehaftet.

Para­graph 6: Verjährung

  1. Sämtliche Ansprüche gegen Green Speed Don­key, gle­ich aus welchem Rechts­grund, ver­jähren nach einem Jahr.
  2. Die Ver­jährungs­frist begin­nt mit der Fäl­ligkeit des Anspruch­es, spätestens mit der Zustel­lung ein­er Sendung, bei Ver­lust ein­er Sendung auf dem Trans­portweg mit dem Zeit­punkt der Ken­nt­nis­nahme des Verlustes.

Para­graph 7: Daten­schutz / Datenverwendung

  1. Green Speed Don­key ist berechtigt Dat­en die im Zusam­men­hang mit der Tätigkeit als Fahrrad­kuri­er, Las­ten­trans­port erhoben und angegeben wer­den, zu sam­meln, zu spe­ich­ern, zu ver­ar­beit­en und sofern dies für die Erbringung der Dien­stleis­tun­gen erforder­lich ist — diese an Dritte weit­er zu geben.

Para­graph 8: Allgemeines

  1. Es gilt das Recht der Bun­desre­pub­lik Deutsch­land als vere­in­bart und zwar auch bei Liefer­un­gen ins Ausland.
  2. Nebenabre­den zum Ver­trag oder zu diesen AGB bedür­fen zu ihrer Wirk­samkeit der Schriftform.
  3. Die Etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirk­samkeit ein­er oder mehrerer Bes­tim­mungen die AGB berührt nicht die Wirk­samkeit der übri­gen Bes­tim­mungen. Die Parteien verpflicht­en sich, die ungülti­gen Bes­tim­mungen durch eine Sinn entsprechende wirk­same Bes­tim­mung zu erset­zen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juris­tisch am näch­sten kommt.
  4. Erfül­lung­sort ist der Sitz der Green Speed Don­key. Für alle sich aus diesem Ver­trag oder im Zusam­men­hang mit diesem Ver­trag ergeben­den Rechtsstre­it­igkeit­en wird auss­chließlich der Gerichts­stand Offen­burg vereinbart.

Bildquellen (Urhe­ber­hin­weis):
Seite Leis­tun­gen: 3 Fotos, F. Kandzia auf Car­go-Bike,  Car­go-Bike auf Wiese, Porträt F. Kandzia, © Braxart Fotografie
Seite Über uns: Porträt Frank Kandzia, © Braxart Fotografie